Wir pflegen Sie da, wo Sie Zuhause sind!
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz – und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Be- kanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D. h., grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Geset- zes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körper- pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheb- lichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Stadt Gehrden hat seit 1983 aus den damaligen Gemeindeschwestern eine Sozialstation gegründet, die in 100%iger Trägerschaft der Stadt steht.
Die Sozialstation Gehrden arbeitet in der ambulanten Pflege und ist ein nicht ge- winnorientierter Netto-Regiebetrieb der Stadt Gehrden. Die Einnahmen sind aus- schließlich zur Deckung der Personal- und Sachkosten bestimmt.
Die Gebühren werden mit den Kranken- und Pflegekassen vereinbart. Den Dienst der Sozialstation kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Konfes- sion, Geschlecht, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer Kranken- oder Pflegekasse.
Im Juni 2009 ist die Tagespflege für Senioren eröffnet worden. Sie ist eine der wenigen Tagespflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, welche in kommunaler Trägerschaft geführt wird.



